Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH

1. Geltungsbereich /Geschäftsbedingungen des Kunden

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Sälen, Konferenz- ,Bankett- und sonstigen Räumen zur Durchführung von Veranstaltungen wie Hochzeitsfeiern, Geburtstagsfeiern, Bankette, Seminare, Tagungen etc. sowie für damit zusammenhängende weitere Leistungen.

1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Etwas anderes gilt nur, wenn dies schriftlich von der Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH bestätigt wird.

2. Vertragsabschluss /Überlassung an Dritte

2.1. Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung der Krefelder Rennbahn Gastronomie und Diensteleistungs GmbH an den Veranstalter oder durch rechtsverbindliche Unterschrift des Veranstalters auf dem Angebot zustande. Veranstalter und die Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH sind Vertragspartner.

2.2. Die Untervermietung oder sonstige Überlassung von gemieteten Räume und Flächen an Dritte bedürfen der vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters.

3. Preise, Zahlungen, Aufrechnung

3.1. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Sie kann auf Wunsch gesondert ausgewiesen werden. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der von der allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis so kann der Vermieter den vertraglich vereinbarten Preis entsprechend erhöhen.

3.2. Umbestellungen wie Änderung der Personenzahl oder sonstiger wesentlicher Leistungen der Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH berechtigen den Vermieter abweichende Preise zu verlangen.

3.3. Rechnungen der Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH sind binnen 10 Tage ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist die Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von mindestens 4 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH, der eines höheren Schadens vorbehalten.

3.4. Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

3.5. Der Veranstalter kann nur mit unstrittigen und rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Forderungen der Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH aufrechnen.

4. Rücktritt des Veranstalters (Abbestellung, Stornierung)

4.1. Zum kostenfreien Rücktritt ist der Veranstalter nur berechtigt, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Andernfalls ist die Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH bei der Stornierung berechtigt, für die Veranstaltungsräume eine vereinbarte Miete in Rechnung zu stellen, sofern eine weitere Weitervermietung nicht möglich ist.

4.2. Eine kostenfreie Stornierung von Veranstaltungen in den Räumen der Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH ist bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich, danach treten folgende Fristen und Pauschalierungen in Kraft:

  • zwischen der 6-8 Woche bis Veranstaltungsbeginn 20% des entgangenen Umsatzes
  • zwischen der 4-6 Woche bis Veranstaltungsbeginn 40% des entgangenen Umsatzes
  • zwischen der 3-4 Woche bis Veranstaltungsbeginn 50% des entgangenen Umsatzes
  • zwischen der 2-3 Woche bis Veranstaltungsbeginn 60% des entgangenen Umsatzes
  • ab 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80 % des entgangenen Umsatzes
  • bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 % des entgangenen Umsatzes

War für das Menü oder Büffet noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3 Gang Menü oder das Büffet des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Ersparte Aufwendungen sind damit abgegolten. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigen, der Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

4.3. Leistungen durch Dritte oder Sonderleistungen, die infolge der Stornierung nutzlos werden, sind in jedem Fall zu bezahlen.

4.4. Zahlungsverpflichtungen des Veranstalters nach Ziff. 4.1 bis 4.3.entstehen nicht, wenn der Rücktritt des Veranstalters aus einem Grund erfolgt, den die Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH zu vertreten hat.

4.5. Der Veranstalter und die Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH haben das Recht, 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn schriftlich den Vertrag aufzulösen, ohne dass gegenseitige Schadenersatzansprüche erhoben werden können.

5. Rücktritt der Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH

5.1. Wird von der Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH verlangte angemessene Vorauszahlung oder Sicherheit innerhalb der vereinbarten oder einer angemessenen Frist nicht geleistet, so ist die Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH zum Rücktritt des Vertrages berechtigt.

5.2. Ferner ist die Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH berechtigt, aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurück zutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unzumutbar machen; falls Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angaben wesentliche Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder Veranstaltungszweck, gebucht werden; falls begründet Anlass zu der Annahme besteht, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- und Organisationsbereich der Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH zuzurechnen ist oder falls der Veranstalter gegen Ziff. 2.2. oder 11.1 dieser Bedingungen verstößt.

6. Teilnehmerzahl, Änderungen der Teilnehmerzahl und Änderungen der Veranstaltungszeit

6.1. Der Veranstalter teilt der Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn die endgültige Teilnehmerzahl mit.

6.2. Verringert sich die tatsächliche Zahl der Teilnehmer gegenüber der ursprünglichen Bestellung um höchstens 10 Prozent wird die tatsächliche Teilnehmerzahl in Rechnung gestellt. Bei darüber hinausgehenden Reduzierungen werden folgende Anteile eines vereinbarten Speisen – und Getränkeumsatzes der 10 Prozent überschreitenden Ausfälle in Rechnung gestellt:

  • bis 28 Tage vor Beginn 25% der vereinbarte Leistung
  • bis 21 Tage vor Beginn 50% der vereinbarte Leistung
  • bis 14 Tage vor Beginn 75% der vereinbarte Leistung
  • bis 07 Tage vor Beginn 100% der vereinbarte Leistung

Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 Prozent ist die Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH berechtigt, die vereinbarten Räume zu tauschen, sofern die Größe der neue Räume für die reduzierte Teilnehmerzahl angemessen ist und die Räume vergleichbar ausgestattet sind.

6.3. Eine Erhöhung von mehr als 5 Prozent der Teilnehmerzahlen bedarf der Zustimmung der Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH. Im Fall der Erhöhung wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.

6.4. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH die vereinbarten Anfangs- oder Schließzeiten der Veranstaltung, so kann die Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft gemäß § 315 BGB in Rechnung stellen, es sei denn, die Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH trifft ein Verschulden an der Verschiebung der Zeiten.

7. Mitbringen von Speisen, Getränken und sonstigen Gegenständen sowie Entsorgung mitgebrachter Gegenstände

7.1. Speisen und Getränke zu Veranstaltungen stellt ausschließlich die Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. In diesen Fällen wird ein Betrag zur Deckung der Gemeinkosten („Korkgeld“) berechnet. Der Veranstalter trägt die volle Haftung für mitgebrachte Speisen und Getränke und stellt die Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH insoweit von jeder Inanspruchnahme durch Dritte frei.

7.2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Die Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH ist berechtigt, hierfür ggfs. einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen der möglichen Beschädigung sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen an Wänden und Decken nur nach Zustimmung der Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH zulässig.

7.3. Sämtliche vom Veranstalter oder von Teilnehmern der Veranstaltung mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sowie deren Verpackung sind vom Veranstalter nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Kommt der Veranstalter seinen Entsorgungspflichten nicht unverzüglich nach, darf die Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum kann die Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH des einen höheren Schadens vorbehalten.

8. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

8.1. Soweit die Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters .Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

8.2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes der Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH bedarf der schriftlichen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit die Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH diese nicht zu vertreten haben. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf die Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH pauschal erfassen und berechnen.

8.3. Der Veranstalter ist nur mit Zustimmung der Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH berechtigt, Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann die Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH eine Anschlussgebühr verlangen.

9. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen und Haftung der Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH

9.1. Mitgebrachte Ausstellungs-, Seminar-, Tagungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf eigene Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. die Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH übernimmt keine Bewachungs- oder Aufbewahrungspflicht. Für die Veranstaltung bestimmte Gegenstände sind nicht früher als 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn in die Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH zu bringen. Die Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH übernehmen für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH. Die Versicherung mitgebrachter Gegenstände obliegt dem Veranstalter.

9.2. Ansonsten haftet die Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH - außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf die jeweilige Deckungssumme der Betriebshaftpflicht.

10. Haftung der Veranstalter für Schäden

10.1. Der Veranstalter haftet für alle Schäden, etwa solche im Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher , Mitarbeiter , sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

10.2. Die Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

11. Verschiedenes

11.1. Fotografische Aufnahmen zu gewerblichen Zwecken und Zeitungsanzeigen mit Hinweis auf die Veranstaltung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH.

11.2. Die Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH ist verpflichtet, alle Veranstaltungen, zu denen Musik gespielt wird, bei der GEMA anzumelden. Die GEMA Gebühren werden von der GEMA direkt dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

11.3. Änderungen oder Ergänzungen des Veranstaltungsvertrages bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.

11.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden unwirksame Bestimmungen durch solche ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen.

11.5. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH. Es gilt das deutsche Recht.

11.6. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Krefelder Rennbahn Gastronomie und Dienstleistungs GmbH.